Reste der Horstmarer Burg

Skizze BurgresteDie Entstehung der Horstmarer Burg geht zurück auf das Geschlecht der Edlen von Horstmar, die irgendwann bei der Unterwerfung der Sachsen durch die Franken und Karl d. Gr. oder bald danach einen Oberhof befestigten und schließlich zum Hauptsitz ihrer Herrschaft ausbauten. Sie werden urkundlich 1154 erstmals erwähnt; und bald nach der Entmachtung Heinrichs des Löwen 1180 haben sie für eine Abpfarrung Horstmars von der Urpfarre Schöppingen gesorgt und auf ihrem Besitz eine Pfarrkirche errichtet, die bald nach 1325 einem größeren Neubau weichen musste. Ab wann man allerdings von einer wirklichen Burg sprechen kann, ist nicht überliefert. Einen wichtigen Einschnitt in die Geschichte der Burg gab es 1269, als Friedrich von Rietberg und Horstmar dem Fürstbischof von Münster Herrschaft und Burg überlassen musste. Einer seiner Nachfolger machte dann im 14. Jh. bei der Gliederung des Fürstbistums in Ämter die Burg zum Zentrum des dabei eingerichteten fürstbischöflichen Amtes Horstmar.
Die Fürstbischöfe bauten die Burg immer weiter aus und wählten sie immer wieder im Sommer zu einem ihrer Lieblingsaufenthaltsorte. Bischof Bernhard von Raesfeld nahm im 16. Jh. sogar längere Zeit hier seinen Wohnsitz. 1562 verhandelte er von hier aus mit dem Erzbischof von Köln über die Vertretung auf dem Konzil zu Trient und erklärte am 3. Mai 1566 in Horstmar nach entsprechenden Schwierigkeiten mit dem Domkapitel seine Abdankung. Sein Nachfolger Johann III. von Hoya erließ am 5. April 1570 eine neue Land- und Hofgerichtsordnung, deren erste Sitzung er selbst am 2. Juni 1572 auf dem Schlosse zu Horstmar leitete. Doch schon im September dieses Jahres wurden die fürstbischöfliche Hofhaltung und das Hofgericht nach Rheine und im folgenden Jahr nach Münster verlegt. Als 1580 endgültig der Nachfolger nach langjährigem Wahlkampf gefunden war, hielt dieser (Joh. Wilh. von Cleve) am 20. September 1580 zu Horstmar seinen Einzug in das Stift.

Obwohl die Burg/das Schloss eine besondere Bedeutung im Fürstbistum hatte, ist über das Aussehen nichts überliefert; man kennt nur eine Beschreibung der Herrschaftsräume aus dem Jahre 1572: „der große Saal nebst anliegender Kammer, die Kapelle, ein Sallet vor der Kammer, das Gemach des Fürsten mit Utstich neben dem Gemach der Kammerknechte, der Turm, das Hohe Gemach, noch ein weiteres Hohes Gemach über der Wohnung des Fürsten und das Zimmer des Burgkaplans. Den Kammerjungen diente ein Raum unter dem Hohen Gemach und ein zweiter über dem Utstich als Schlafstätte. Für das Handwerk gab es die Kammer der Weißbäcker und Fassbinder, des Orgelbauers und der Schneiderei. Als Wirtschaftsräume erscheinen die Gemächer des Küchenmeisters, der Küchenschreiber, des Weinschenks, der Boten, zugleich Esszimmer der Dienerschaft, der Mägde und Stallmeister, ferner die Küche und das Knechtesadell. Das Erdgeschoss enthielt den Haus- und Bierkeller und den Burgkerker. Für die fürstbischöflichen Amtsgeschäfte waren die Kanzlerkammer sowie die münstersche und die osnabrücksche Kanzlei eingerichtet.“

Im 30jährigen Krieg kam dann das Ende der Burg: Bald nach Beginn hatte der Dreißigjährige Krieg auch das Münsterland in Angst und Schrecken versetzt. Seitdem mussten die einquartierten und durchziehenden Truppen versorgt werden und erpressten immer neue Zahlungen, plünderten so manchen Hof und forderten von den Städten immer neue Kontributionen. Diese Abgaben wurden von der Stadt Horstmar gezahlt, zudem wurden durchziehenden Truppen die Stadttore geöffnet und dadurch größere Zerstörungen und Plünderungen verhindert. Dieses Taktieren führte sogar dazu, dass der kaiserliche katholische Generalfeldmarschall Gottfried Huyn de Gleen am 12. Mai 1634 der Stadt einen Schutzbrief gegen „Ausplünderung, Beraubung und Brandschatzung“ verlieh. Doch eine wirkliche Wirkung hat dieser Brief nicht gehabt.
Noch im gleichen Jahre plünderten protestantische hessische Horden die Stadt, zerschlugen die Fenster von Rathaus und Stadtwaage und zündeten, wenn auch nicht „erfolgreich“ die Burg an. Im Januar 1635 befahl dann der hessische Obristenleutnant Carl Rabenhaupt von Sucha der Stadt Horstmar, d. h. den Bürgern der Stadt, die Burg in Brand zu setzen und die Befestigung zu zerstören. Trotz gegenteiliger früherer Annahme, die Horstmarer Bürger selbst hätten die Burg zerstört, belegen Akten (Fürstl. Salm-Horstmarsches Archiv Coesfeld A 688), dass sich kein Bürger an der Brandstiftung beteiligt hat, vielmehr setzten siebzehn hessische Soldaten den Befehl in die Tat um. Doch der Fürstbischof von Münster als Landesherr und Besitzer der Burg konnte kein so schwerwiegendes Kriegsereignis erkennen, das eine Zerstörung seiner Burg rechtfertigte, erblickte darin vielmehr eine Rachetat der Horstmarer Bürger. Nach deren Rechtfertigung betrachtete man die protestantischen Herren von Steinfurt als Anstifter der Tat, die sich jedoch gegen diesen Vorwurf wehrten. Die Mauerreste wurden später von den Bürgern der Stadt genutzt, um eigene Häuser nach den Kriegswirren bzw. den späteren Stadtbränden wieder aufzubauen. Heute sind nur noch rasenbedeckte Hügel mit hohen Bäumen zu sehen.

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